In der Regel sind Logos und Namen von größeren Vereinen rechtlich geschützt.
Bei Vereinen der Bundesliga ist dieses immer der Fall.
Bitte wenden Sie sich bezüglich einer Genehmigung in diesem Fall an den Fanbeauftragten.
Auch Wappen von Städten sind häufig geschützt.
Firmenlogos und Namen sind ebenfalls am Amt für Markenschutz gemeldet.
Oftmals haben sich Firmen oder Vereine auch Sprüche oder Slogans als Marke schützen lassen.
Grundsätzlich gilt: Marken können eine einzelne Darstellung oder eine Kombination von einem oder mehrerer Buchstaben, Zeichen, Wörter, Namen, Slogans, Logos, Symbolen, Bildern, Klängen, Klangfolgen bzw. von Erscheinungsformen und Mustern von und für Produkte verschiedener Art sein.
Auch Farben können rechtlich geschützt sein (Beispiel: Telekom-Pink)
Für die Verwendung von rechtlich geschützten Elementen ist immer eine schriftliche Genehmigung des Rechteinhabers notwendig und muss vom Auftraggeber vor Bestellung eingeholt werden.
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